Biogasanlagen

Überprüfung von Biogasanlagen

  • Prüfung von komplexen Biogasanlagen auf der Grundlage von WHG, AwSV und weiteren länderspezifischen Anforderungen an den Gewässerschutz
  • Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften
  • Anlagen zur Herstellung von Biogas
  • Prüfung der Anlagen und Anlagenteile durch zugelassene Sachverständige
  • vor Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung
  • turnusmäßige wiederkehrende Prüfungen
  • Stilllegungsprüfungen
  • Nachprüfungen
  • Beratung von Bauherren und Planungsbüros durch unsere Sachverständige über die wasserrechtlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen
  • Fachbetriebsnachweis nach WHG (ehemals § 19 l WHG)
  • Durchführung von Fachbetriebsschulungen
  • Abschluss eines Fachbetriebsvertrages

Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die Überprüfung von Biogasanlagen!

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