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Fachbetrieb nach § 19l WHG

Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Firmen, die VAwS-Anlagen betreiben oder bestimmte Arbeiten an diesen Anlagen durchführen "Fachbetrieb nach § 19l WHG" sein.

Die entsprechenden Paragraphen des WHG besagen:

§ 19 l Fachbetriebe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (dies sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wasser- gefährdender Stoffe) dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden.
  • Fachbetrieb ist, wer über Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft angehört oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungs- organisation abgeschlossen hat.

Ihre Vorteile als Fachbetrieb nach § 19l bei GEOPOHL

  • preiswerte Schulungsveranstaltung
  • Schulungsteilnehmer und Firmen können kostengünstig einen Überwachungsvertrag abschließen
  • Nachweis ist bundesweit gültig
  • viele Informationen und praktische Hinweise werden durch unseren technischen Leiter und unsere Sachverständigen vermittelt

Unsere nächsten Schulungstermine 2010

  • 23.09.2010 Hungen
  • 30.11.2010 Nürnberg

(Anm. jeweils Mindestteilnehmerzahl 6 Pers.)

Gern informieren wir Sie über unsere aktuellen Schulungsangebote!

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und qualifizieren Ihren Heizungsbetrieb zum Fachbetrieb nach WHG!


Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG - Johannes-Reitz-Strasse 6 - 09120 Chemnitz - Tel.: +49 (0)371 - 844949-0 - Fax.: +49 (0)371 - 844949-24 - Alle Rechte vorbehalten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.