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Fachbetrieb nach § 19l WHG
Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Firmen, die VAwS-Anlagen betreiben oder bestimmte
Arbeiten an diesen Anlagen durchführen "Fachbetrieb nach § 19l WHG" sein.
Die entsprechenden Paragraphen des WHG besagen:
§ 19 l Fachbetriebe
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (dies sind Anlagen zum
Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wasser-
gefährdender Stoffe) dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt,
instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden.
- Fachbetrieb ist, wer über Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über
sachkundiges Personal verfügt und einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft
angehört oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungs-
organisation abgeschlossen hat.
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Unsere nächsten Schulungstermine 2010
- 23.09.2010 Hungen
- 30.11.2010 Nürnberg
(Anm. jeweils Mindestteilnehmerzahl 6 Pers.)
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