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Energieausweis
- Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen auf der Grundlage der Energie-Einsparverordnung (EnEV)
- bedarfsorientiert und 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum
- für neu errichtete und wesentlich sanierte Gebäude
- für bestehende Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 11.08.1977 ihre Baugenehmigung erhalten haben
- für Gewerbeobjekte
- kompetente und umfassende Energieeffizienzberatung zu ihrer Immobilie
- Besichtigung Ihrer Immobilie vor Ort, außen und innen
- Erfassung und Beurteilung der Substanz der Bauhülle (Dämmung, Bausubstanz, Fenster etc.) und der installierten Anlagentechnik (Heizung etc.)
- Ermittlung der Schwachstellen
- Errechnung des Energiebedarfes nach EnEV und IWU
- Einordnung des Gebäudes in Energie-Effizienzklassen
- Kosten-Nutzen-Analyse mit Darstellung von möglichen Modernisierungskonzepten
- Ausfüllen von KfW-Fördergeldanträgen für Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs
Gern erstellen wir Ihnen ein gezieltes Angebot für die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises!
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Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes!
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